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Hygienekonzept

Hygienekonzept

Grundsätze

Dieses Hygienekonzept orientiert sich an den Handlungsempfehlungen des DFB-Leitfadens „Zurück ins Spiel“. Es gilt für den Trainingsbetrieb und die hiermit im Zusammenhang stehenden notwendigen Tätigkeiten im Bereich der Sportstätte. Zudem werden Regelungen für Personen im Publikumsbereich der Sportstätte festgehalten. Zur besseren Abtrennung werden die genannten Bereiche in Zonen eingeteilt. Genauere Inhalte werden unter Punkt 4 erläutert. Ausgenommen vom Konzept sind sonstige Bereiche im Innenbereich von Gebäuden, wie z. B. das Vereinsheim.

Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist.

1. Allgemeine Hygieneregeln

Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) und die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichts –oder FFP2-Maske auf dem ganzen Gelände, außer auf dem Spielfeld. Dazu gehört auch der Wartebereich vor dem Haupttor der Königsbrügge.

- Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.

- Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).

- Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.

- Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.

2. Gesundheitszustand

- Eine Teilnahme am Trainingsbetrieb ist für alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand.

- Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind: Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome. Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.

- Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Trainingsbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der betreffenden Person.

- Die Abteilungsleitung und die Hygienebeauftragten sind zu informieren, um eventuelle Kontaktpersonen zu ermitteln und weitere notwendige Schritte einzuleiten.

3. Organisatorisches

- Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.

- Ansprechpartner für sämtliche Fragen zum Hygienekonzept des Trainingsbetrieb sind Florian Berkenkopf (0178/1045017) und Patrick Hartmann (0171/6230232).

- Das Hygienekonzept ist anhand der vorliegenden Rahmenbedingungen des TuS Eintracht Bielefeld e. V. und der Sportstätte Königsbrügge mit den lokalen Behörden abgestimmt.

- Die Sportstätte ist mit ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten, vor allem im Eingangsbereich des Sportgeländes, ausgestattet.

- Alle Trainer*innen und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainingsbetrieb eingewiesen.

- Vor Aufnahme des Trainingsbetriebs werden alle Personen, die in den aktiven Trainingsbetrieb involviert sind bzw. aktiv teilnehmen, über die Hygieneregeln informiert.

- Alle weiteren Personen, die sich auf dem Sportgelände aufhalten (Zone 3), müssen über die Hygieneregeln rechtzeitig in verständlicher Weise informiert werden. Hierzu erfolgt der Aushang des Hygienekonzepts mindestens am Eingangsbereich.

- Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen.

- Der Zugang zu Toiletten, sowie Waschbecken mit Seife und Desinfektionsmittel, ist während des Trainingsbetriebs sichergestellt. Die Nutzung ist auf max. 2 Personen beschränkt und durch Tragen einer medizinischen Gesichts –oder FFP2-Maske gestattet.

4. Zonierung

Die Sportstätte wird in drei Zonen eingeteilt:

Zone 1 – Spielfeld

- Hier befinden sich nur die für den Trainingsbetriebnotwendigen Personengruppen:

o SpielerInnen, TrainerInnen und AnsprechpartnerIn für Hygienekonzept

- Die Zone wird ausschließlich an festgelegten Punkten betreten und verlassen.

Zone 2 – Umkleidebereiche

- Umkleidebereich bleibt bis auf Weiteres gesperrt

Zone 3 – Publikumsbereich (im Außenbereich)

- Die Zone 3 bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, welche frei zugänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte Außenbereiche) sind.

- Alle Personen in Zone 3 betreten die Sportstätte über das Haupttor der Königsbrügge und müssen mit Name und Kontakt erfasst werden.

- Es erfolgt zeitliche Trennung („Schleusenlösung“) von Eingang und Ausgang der Sportstätte.

- Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) und die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichts –oder FFP2-Maske.

- Das Vereinsheim bleibt bis auf auf Weiteres gesperrt

5. Trainingsbetrieb

- Trainer/innen und Vereinsverantwortliche informieren die Trainingsgruppen über die Maßnahmen und Regelungen des Hygienekonzepts.

- Den Anweisungen der Verantwortlichen zur Nutzung der Sportstätte ist Folge zu leisten.

- Das Trainingsangebot ist so organisiert, dass ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher Mannschaften vermieden wird. Hierzu sind Pufferzeiten für die Wechsel eingeplant.

- Alle Spieler/innen sind angehalten, eine rechtzeitige Rückmeldung zu geben, ob eine Teilnahme am Training erfolgt, um eine bestmögliche Trainingsplanung zu ermöglichen.

- Die Teilnehmerzahl pro Trainingsgruppe ist auf maximal 20 eingeschränkt und ist nur den Mannschaften von Bambini bis C-JuniorInnen gestattet (Kinder bis einschließlich 14 Jahre).

- Die Trainer/innen dokumentieren die Trainingsbeteiligung und deren Begleitpersonen jeder Trainingseinheit und stellen die Teilnahmelisten den Verantwortlichen zur Verfügung. Das Betreten der Sportstätte ist nur gestattet, wenn eigenes Training geplant ist.

- Alle Spieler/innen kommen umgezogen zum Training, der Umkleidebereich steht für den Trainingsbetrieb nicht zur Verfügung.

6. Spielbetrieb

- Der Spielbetrieb ist bis auf Weiteres ausgesetzt

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